Die E-COUPONS können entspannt vom Mitarbeitenden beim Check-Out auf genvelo.com eingelöst werden. Der Kaufbetrag wird entsprechend um den Couponwert reduziert. Restbeträge bleiben auf dens Coupons erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
Die E-COUPONS können bis zu einer Freigrenze von 50€ pro Kopf und Monat als steuerfreier Sachbezug behandelt werden. Für größere Sachgeschenke an eigene Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung, durch welche die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils bei den Beschenkten entfällt. (§ 37b Abs. 2 EstG)
Die E-COUPONS sind an keinen Mindestbestellwert gebunden und können für alle Artikel auf genvelo.com verwendet werden. Die Beschenkten können einen Artikel, die Größe und Farbe entweder selbst auswählen oder Du legst gültige Warengruppen für die E-COUPONS fest, z.B. Helme, Regenkleidung, Packtaschen, Rucksäcke, Beleuchtung, Schlösser.
Nach vollständiger Einlösung werden die E-COUPONS automatisch entwertet.
Gültigkeitsdauer: 36 Monate ab Ausstelldatum.
JobRad und GENVELO sind entsprechend der Regelungen im Steuerberatungsgesetz weder zur uneingeschränkten noch zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und dürfen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen.